LkSG Beschwerde

Lieferketten­sorgfalts­pflichtengesetz

Als führendes Kindergetränk wollen wir dazu beitragen, die Welt besser zu machen und den Kindern einen besseren Planeten zu hinterlassen. Hierbei sind wir uns unserer ökonomischen, ökologischen und sozialen Verantwortung bewusst und kennen die Herausforderungen, die globale Beschaffungsstrukturen mit sich bringen. Daher arbeiten wir daran, die sozialen und ökologischen Auswirkungen unserer Geschäftstätigkeit zu analysieren, Risiken zu erkennen und diese zu minimieren.

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, kurz LkSG, ist am 1. Januar 2023 in Kraft getreten. Das Gesetz regelt die unternehmerische Verantwortung für die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltpflichten in globalen Lieferketten. Derzeit ist Capri Sun gesetzlich noch nicht betroffen. Wir nehmen unsere Verantwortung jedoch ernst und setzen das Gesetz bereits um.

Beschwerde gemäß Lieferketten­sorgfalts­pflichtengesetz

 

Mit unserem Beschwerdeverfahren wollen wir einen vertrauensvollen, aber auch transparenten Umgang mit Beschwerden über die Verletzung von Menschenrechten, als auch von umweltschutzrechtlichen Pflichten gewährleisten. Mit einer Beschwerde zum LkSG kann der Verdacht auf mögliche menschenrechtliche oder umweltbezogene Risiken oder Pflichtverletzungen, wie beispielsweise Kinderarbeit, Diskriminierung, Zwangsarbeit oder die schädliche Verunreinigung von Böden, Gewässern und Luft, sowie schädliche Lärmemissionen und übermäßiger Wasserverbrauch, die einen Bezug zur Capri Sun Group, ihren Lieferketten oder ihren Beschäftigten haben, gemeldet werden.

Unten auf dieser Seite haben Sie die Möglichkeit, sich über einen Verstoß gegen die Menschenrechte oder gegen den Umweltschutz im Rahmen des Lieferketten­sorgfaltspflichten­gesetzes zu beschweren. Falls Sie eine Beschwerde zu einem Produkt oder anderen Themen haben oder den Capri-Sun Kundenservice erreichen möchten, nutzen Sie bitte die entsprechende Kontaktmöglichkeit, die wir hier verlinken.